Ausweitung Notbetreuung ab 27.04.2020

Auszug aus der Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Familien, Arbeit und Soziales:

Ab dem 27. April wird die Notbetreuung ausgeweitet. Zur Klarstellung betonen wir im Folgenden einzelne Punkte:

Alleinerziehende 

Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.

Wie bislang auch werden die Voraussetzungen für eine Notbetreuung mithilfe eines Formulars abgefragt, das auf unserer Homepage heruntergeladen werden kann. Bei bestehenden Zweifeln zur Erwerbstätigkeit kann nach wie vor auch eine Arbeitgeberbescheinigung, bei Selbständigen eine vergleichbare Bestätigung verlangt werden.

Alleinerziehend im Sinne der Allgemeinverfügung ist ein Elternteil, wenn das Kind mit ihm oder ihr in einem Haushalt wohnt und in diesem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt, die als Betreuungsperson dienen kann. Dabei kommt es darauf an, wo das Kind bzw. die volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Als alleinerziehend im Sinne der Allgemeinverfügung gilt man auch, wenn der andere Elternteil aus gesundheitlichen Gründen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt. Es muss sich dabei um gewichtige Gründe handeln, z. B. Krankenhausaufenthalt, Bettlägerigkeit oder Entbindung. Kein Grund ist die berufsbedingte Abwesenheit des anderen Elternteils (z B. ein Elternteil arbeitet die ganze Woche in einer anderen Stadt etc.).

Ein Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur 

Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, so genügt es ab dem 27. April 2020, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder Abschlussschüler im Bereich der kritischen Infrastruktur ist.

Auf unserer Homepage finden Sie insbesondere aktuelle Informationen zu der Frage, welche Branchen zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur gehören: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php Dass Baumärkte, Gartencenter, Buchhandlungen Friseure etc. nun oder in näherer Zukunft wieder öffnen dürfen, bedeutet ausdrücklich nicht, dass es sich hierbei um kritische Infrastruktur im Rahmen der Notbetreuung handelt.

Keine andere Betreuungsperson im Haushalt

Voraussetzung der Notbetreuung ist künftig, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann. Wenn also bspw. der Partner nicht erwerbstätig ist und zuhause die Kinderbetreuung übernehmen kann, kann das Kind nicht aufgenommen werden. Wenn der nicht erwerbstätige Partner dagegen zwar zuhause ist, aber bspw. aufgrund einer schweren Erkrankung die Betreuung nicht übernehmen kann, steht die Notbetreuung offen. Auch volljährige Geschwister können die Betreuung übernehmen, wenn sie zur Verfügung stehen.

Kinder mit Krankheitssymptomen

Wie bisher gilt auch weiterhin, dass nur gesunde Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden dürfen. Sofern ein Kind Krankheitssymptome jeglicher Art aufweist, soll die Notbetreuung von den Kindertageseinrichtungen abgelehnt werden. In diesen Fällen gilt aufgrund der Allgemeinverfügung ein Betretungsverbot für das Kind. Auch diese Voraussetzung wird – wie bisher –  in der Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) abgefragt. Auf die Art der Krankheitssymptome kommt es dabei nach dem eindeutigen Wortlaut der Allgemeinverfügung nicht an.

Kritische Infrastruktur: Erklärung zur Berechtigung einer Notbetreuung zur Abgabe in den Betreuungseinrichtungen, Stand: 24.04.2020 (Gültig ab 27. April 2020) (PDF)

Alleinerziehende: Erklärung zur Berechtigung einer Notbetreuung zur Abgabe in den Betreuungseinrichtungen, Stand: 24.04.2020 (Gültig ab 27. April 2020) (PDF)

Ausweitung der Notbetreuung / Übernahme von Elternbeiträgen

 Liebe Eltern!

Mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. April 2020 wurden die bislang bis zum 19. April 2020 geltenden Betretungsverbote in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) um eine Woche bis einschließlich 26. April 2020 verlängert. Das RKI weist zurzeit keine Risikogebiete aus. Voraussetzung für die Notbetreuung ist ab sofort daher nicht mehr, dass sich das Kind nicht in einem Gebiet aufgehalten hat, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist. Stattdessen darf das Kind keiner Quarantänemaßnahme unterliegen. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die am 10. April 2020 in Kraft getretene Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) hin. Danach müssen sich Personen, die sich nach dem 9. April 2020 im Ausland aufgehalten haben, in häusliche Quarantäne begeben, sofern keine Ausnahme nach § 2 EQV gegeben ist.

Im Laufe dieser Woche wird eine weitere Verlängerung der Betretungsverbote über den 26. April hinaus erfolgen, die mit einer behutsamen Erweiterung der Notbetreuung einhergehen wird.

Ab dem 27. April 2020 gilt:
1. Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.

2. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.

Weitere Infos in dem Newsletter vom Bayrischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

 

Elternbeiträge:

Wir möchten Ihnen zudem mitteilen, dass wir vom Ministerium noch keine Informationen erhalten haben, wie das Aussetzen der Elternbeiträge und eine Erstattung über das Bayer. Ministerium erfolgen wird. Sobald uns hierüber Informationen vorliegen, werden wir diese schnellstmöglich an Sie weiterleiten.

 

Sonstiges:

Kreuz- und querbe(e)t singen! Das große Kinderliedprojekt im Bistum Würzburg. Damit in der Zeit während und auch nach Corona ganz leicht daheim immer wieder neue Kinderlieder gelernt werden können, finden Sie auf der Homepage: www.familiengottesdienste.bistum-wuerzburg.de Lieder, Audiodateien (MP3 und WAV) und Begleitmaterialien für ausgewählte Festtage oder zu bestimmten Themen. Ansonsten sind auch alle Lieder bei youtube zu finden (Kanal: Kinderlied Bistum Würzburg).  Also: einfach Noten herunterladen, Audio anhören und danach selber singen und musizieren.

Corona-Händewaschlied

Krise verstehen für Kindergartenkinder (kleine Bildergeschichte)

 

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung

Bitte bleiben Sie gesund!!!
Ihre Vorstandschaft des St. Johanniszweigvereins

„Lernmöglichkeiten“ für Zuhause

Liebe Eltern!

Wie Sie aus den Medien sicher schon erfahren haben, bleibt der Kindergarten noch länger geschlossen.

Wir können uns gut vorstellen, dass Sie als Eltern Sorge haben, dass Ihr Kind zu Hause nicht ausreichend gefördert werden kann. Gerade Eltern der Vorschulkinder machen sich natürlich Gedanken wie sie ihre Kinder gut auf die Schule vorbereiten können.

Deshalb möchten wir Sie dahin gehend beruhigen und Ihnen einige Vorschläge und Orientierungshilfen zukommen lassen.

  • Beziehen Sie Ihr Kind in den ganzen normalen Alltag mit ein (Blumen gießen, Tisch decken, Spülmaschine ausräumen, etc.)
  • Geben Sie dem Kind eine tägliche Aufgabe
  • Nutzen Sie das schöne Wetter für einen Waldspaziergang zum Balancieren, Früchte sammeln, Natur beobachten, usw.
  • Fahrrad, Laufrad oder Roller fahren (Gleichgewicht, Motorik)
  • Hüpfspiele, Straßenmalkreide (Kreativität)
  • Spielen Sie mit Ihrem Kind Würfel- u. Kartenspiele, Memory (Konzentration, Ausdauer)
  • Bilderbücher anschauen >das Kind erzählen lassen, in ganzen Sätzen sprechen (Sprachentwicklung)
  • Gemeinsames Aufräumen des Zimmers (Ordnung, Struktur lernen)
  • Schule spielen > Buchstaben aus Zeitung raussuchen u. ausschneiden
  • Reimspiele (Auszählreime)
  • Rätsel- und Knobelaufgaben (Ich sehe was das du nicht siehst)

Wie Sie erkennen können, gibt es im Alltag viele „Lernmöglichkeiten“ um das Kind zu fördern. Sie als Eltern kennen Ihr Kind am besten und wissen auch was Ihrem Kind Spaß und Freude macht. Auch im Kiga „lernt“ das Kind auf spielerische Weise. Kinder stecken selbst voller eigener Ideen und Phantasien – nutzen Sie diese.

Wir hoffen, wir können Sie mit diesen Anregungen unterstützen. Falls Sie dennoch Fragen haben oder Tipps brauchen, dürfen Sie gerne anrufen.

Wir sind für Euch da!
Euer Kindergarten-Team

FROHE OSTERN :)

 

 

Liebe Eltern

Momentan ist alles ganz anders ………..

Wir können uns gut vorstellen, dass ihr es auch nicht leicht habt mit der momentanen Situation. Da wir das gut nachvollziehen können, möchten wir euch unsere Hilfe anbieten. Wenn ihr einen Rat, Unterstützung oder auch nur ein Gespräch braucht, könnt ihr gerne bei uns im Kiga zu den normalen Öffnungszeiten anrufen. Wir werden immer ein offenes Ohr für euch haben und freuen uns über euren Anruf.

das Kiga- Team

Krisentelefon für Familien

Die Familienstützpunkte und die Koordinierungsstelle Familienbildung und Familienpaten haben ein Krisentelefon für Familien mit Kindern eingerichtet.

In dieser momentan schweren Zeit der Ausgangsbeschränkungen und Kita- und Schulschließung sind Sie besonderen Belastungen ausgesetzt.  Der eingespielte Alltag ist aus den Fugen geraten. Sie müssen sich neu organisieren und mit dem mehr an Nähe umgehen. Diese Situation kann zu vermehrten Konflikten innerhalb der Familie führen.

Wir sind für Sie telefonisch da. Wir hören zu, können Sie emotional unterstützen, Ihnen für konkrete Situationen einen Rat geben und gemeinsam nach einer Lösung suchen.

Öffnungszeiten, Ansprechpartner und weitere Infos finden sie hier.