Beitragsrückerstattung Elternbeiträge

Liebe Eltern,

die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern, wie auch schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020, pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 für die Monate Januar 2021 und Februar 2021.

Die Bayerische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben vereinbart, dass der Freistaat 70 Prozent der Kosten des Beitragsersatzes trägt und die Kommunen sich mit 30 Prozent beteiligen sollen. Der Freistaat leistet seinen Anteil unabhängig von einer kommunalen Beteiligung im Einzelfall. Eine genauere Aussage über den Ablauf der Auszahlungen gibt es bisher nicht.

Voraussetzung für die Rückerstattung der Kindergartenbeiträge ist, dass Ihr Kind die Kindertageseinrichtung im jeweiligen Monat nicht mehr als fünf Tage (Bagatellregelung) besucht hat.

Die Elternbeiträge werden für die betreffenden Monate Januar und Februar 2021 wie gewohnt erstmal eingezogen.

Sie müssen im Hinblick auf den Beitragsersatz nichts tun, wir werden den Betrag nach erfolgter Abwicklung an Sie zurück überweisen.

Ergänzung: Der pauschale Beitragsersatz für Kinder, die weiterhin zuhause betreut werden oder für die die Notbetreuung höchstens an fünf Tagen beansprucht wurde, bleibt für Februar 2021 trotz der Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb bestehen. Auch für März 2021 soll es einen pauschalen Beitragsersatz geben, sofern die Notbetreuung nur an maximal fünf Tagen in Anspruch genommen wurde.