Der Elternbeirat und seine Aufgaben
Zu Beginn des Kindergartenjahres haben die Eltern die Möglichkeit, einen Elternbeirat (EB) zu wählen. Er übernimmt eine beratende und unterstützende Funktion. Der EB soll Ansprechpartner für alle Eltern sein. Ebenso soll er als Vermittler zwischen den Eltern und dem Kindergarten (Personal und Träger) auftreten. Zusätzlich sind viele Aktivitäten erwünscht, um die Erzieherinnen und Träger zu unterstützen. Für uns sind die Mitglieder des EB Vertreter aller Eltern, deren Interesse sie im Kindergarten wahrnehmen. Wünsche, Anträge und Kritik aller Eltern werden an uns übermittelt. Der EB und die Eltern helfen uns bei Festen, Feiern, Ausflügen etc. Einige Aktivitäten, die der EB mitorganisiert, sind:
- Martinszug
- Kindergartenfest
Weiterhin kann der EB auch Anregungen an den Träger richten, hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis bezüglich der unmittelbaren pädagogischen Arbeit in der Einrichtung.
Der Beirat ist beratend tätig:
- Mithilfe bei der Aufstellung des Haushaltsplanes und Festlegung der Elternbeiträge
- räumliche und sachliche Ausstattung
- Öffnungszeiten des Kindergartens
Der EB wird vom Träger und der Leitung informiert und gehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der EB legt jährlich einen Rechenschaftsbericht (Tätigkeitsbericht) vor, der bis Ende des Kindergartenjahres verlesen und dem Träger vorgelegt werden muss. Der Beirat tagt öffentlich (Ausnahmen sind bei Personalangelegenheiten oder der Ausschluss wird beschlossen). (Bay. KiGa Art. 11ff)